Aufgaben

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Tourismus; Beratung und Information

Gemeinden und Landkreise können Bürger und Gäste über die touristischen Angebote informieren und beraten.

Beschreibung

Für die Beratung und Information der Bürger und Gäste können in den Landratsämtern und Gemeindeverwaltungen Geschäftsstellen oder Info-Stände eingerichtet werden. Es werden z.T. auch eigene Broschüren und Karten z.B. über Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps, Radtouren und Übernachtungsmöglichkeiten angeboten.

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Stand: 02.01.2024

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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