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VG Reichertshofen | Online: https://www.vg-reichertshofen.de//
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Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.
Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:
Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Christa Bergmeister | 08446 1033 | Gemeindekanzlei Pörnbach | |
Corinna Kahn | 08453 512-44 | ||
Eva-Maria Summerer | 08453 512-41 | ||
Michaela Biberger | 08453 512-38 |