Freigabe zur Beauftragung eines Verkehrsgutachtens durch den Erschließungsträger

In seiner Sitzung am 20.12.2023 hat der Gemeinderat Pörnbach zugestimmt, daß der Erschließungsträger für das geplante Wohnbaugebiet ein Verkehrsgutachten beauftragt.

 

Damit wird eine Anregung aus dem Gemeinderat und der Bürgerschaft umgesetzt, damit die möglichen Auswirkungen auf die Straßeninfrastruktur fundiert abgeschätzt werden kann.

 

Die Kosten trägt der beauftragte Erschließungsträger, womit diese auf die beteiligten Eigentümer umgelegt werden. Das Gutachten wird damit nicht dem Gemeindehaushalt in Rechnung gestellt.